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Wenn Sie den Reiter "Service/Optionen" anklicken, dann die Seite "TAN verwalten" anwählen, können Sie dort im Feld "Aktivieren des TAN-Blocks Nr." die Nummer des neuen TAN-Blocks zu Ihrem kostenlosen Girokonto eingeben. Nun können Sie TAN vom neuen TAN-Block Ihres kostenlosen Girokontos verwenden. Beachten Sie dabei, dass alle vorherig verwendeten TANs des vorher verwendeten TAN-Blocks Ihres kostenlosen Girokontos bei der Aktivierung des neuen TAN-Blocks ungültig werden. Des weiteren können Sie unter "TAN verwalten" TAN-Blöcke sperren: einen TAN-Block mit einer bestimmten Nummer, den derzeit aktiven TAN-Block Ihres Girokonto, oder alle TAN-Blöcke auf einmal. |
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Das Online-Limit für Überweisungen von ihrem kostenlosen Girokonto der norisbank wird lediglich durch Ihren Überweisungsrahmen beschränkt. Das Ihnen am aktuellen Tag zur Verfügung stehende Kaptal wird unterhalb des Überweisungsformulares zu Ihrem kostenlosen Girokonto angezeigt. Je nach Wunsch können Sie dieses Online-Limit jederzeit im noris Onlinebankng zu Ihrem kostenlosen Girokonto unter "Service/Optionen" anpassen. |
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Die PIN und die TAN für Ihr kostenloses Girokonto Onlinebanking wird Ihnen automatisch zugeschickt, sobald die norisbank Ihr Konto freigeschaltet hat. |
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Nicht nur das kostenlose Girokonto der norisbank GmbH und seine Einlagen werden durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken e.V. geschützt, sondern auch alle anderen Sicht-Termin und Spareinlagen. Das gesamte Geld, dass Ihr kostenloses Girokonto, das Tagesgeldkonto (Top3-Zinskonto), das Sparkonto (auch noris Sparcard) oder als Termingeld beherbergt wirddurch den Einlagensicherungsfonds geschützt. Zudem sind Sparbriefe, die auf Ihren Namen (Kundennamen) lauten geschützt. Für die norisbank GmbH berägt die Sicherungsgrenze des Einlagensicherungsfonds momentan über 46Mio. € pro Kunde. |
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Als 100%iges Konzernunternehmen ist die norisbank GmbH ein Tochterunternehmen der Deutsche Bank AG. Mit mehr als 30 Mrd. € Eigenkapital verfügt die Deutsche Bank einen stetigen Zuwachs an Kundeneinlagen, was man auch im http://www.bundesanzeiger.de/ (Bundesministerium der Justiz) nachlesen kann |
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